Hausordnung

Mit Ihrer Reservierung/Buchung akzeptieren Sie unsere Thermen Chalet Hausordnung!

1. ANKUNFT

Der Zutritt zu den Thermen Chalets ist nur nach Anmeldung in der Rezeption gestattet. Für die Anmeldung benötigen wir Ihre Ausweise (gesetzliche Meldepflicht). Dies gilt auch für Kurzzeit-Besucher. Alleinreisende Jugendliche haben bis zum vollendeten 16. Lebensjahr bei der Anmeldung eine schriftliche Zustimmung der Erziehungsberechtigten vorzulegen. Personen mit ansteckenden Krankheiten können nicht als Gäste aufgenommen werden. Mit der Anmeldung erklärt der Kunde, frei von solchen Krankheiten zu sein und bestätigt die Einhaltung dieser Platzordnung.

2. GÄSTE

Tagesbesucher sind nicht erlaubt, ggf. können Gäste besucht werden.

3. FAHRZEUGE

Autos und Motorräder sind am Gelände der Thermen Chalets nicht erlaubt. Jedem Thermen Chalet steht ein Parkplatz außerhalb des Geländes zur Verfügung. Ihre Räder können Sie gerne bei Ihrem Chalet parken. Es stehen dafür Radboxen zum Versperren der Räder bereit. Rikschas dürfen nicht in das Gelände mitgenommen werden.

4. LÄRM

Bitte nehmen Sie Rücksicht auf die anderen Gäste und vermeiden Sie ruhestörenden Lärm. Insbesondere Radios, Fernseher, Musikanlagen, sowie Musikinstrumente, etc. sind so zu gebrauchen, dass die Nachbarn nicht gestört werden.

5. PLATZRUHE

Von 22.00 bis 7.00 Uhr sind bei uns Ruhezeiten. Aktivitäten, die Lärm entstehen lassen, sind während der Ruhezeiten nicht erlaubt.

6. SICHERHEIT/GEFAHRENQUELLEN

Allgemein

Es ist nicht gestattet bei den Thermen Chalets Gräben zu ziehen oder sein Thermen Chalet zu umzäunen.

Verhalten im Brandfall

Das richtige Verhalten in einer kritischen Situation wie einem Brandfall kann für den einzelnen oder für mehrere Personen von lebensentscheidender Bedeutung sein. Wer schnell hilft, kann schwere Schäden verhindern.
Bitte beachten Sie: Menschenrettung geht vor Brandbekämpfung. Gehen Sie daher nach der Regel vor: ALARMIEREN - RETTEN (helfen, flüchten) - LÖSCHEN.
Alarmieren: Melden Sie folgende Angaben unter der Notrufnummer 122: Wer? Was? Wo? Wie? Warnen Sie MitbewohnerInnen und NachbarInnen.
Retten: Helfen Sie anderen, das Umfeld des Gefahrenbereichs zu verlassen.
Löschen: Nur wenn Sie sicher sind, den Entstehungsbrand mit den vorhandenen Löschmitteln bekämpfen zu können, unternehmen Sie Löschversuche. Machen Sie das niemals allein und achten Sie auf einen freien Fluchtweg.
In jedem Thermen Chalet und bei den Grillplätzen sind Feuerlöscher angebracht. Sie erkennen die Positionen anhand eines Hinweisschildes.

Bringen Sie sich nicht selbst in Gefahr. Begeben Sie sich aus der Gefahrenzone und warten Sie auf weitere Anweisungen von einem unserer Mitarbeiter. Den Anweisungen der Feuerwehr ist unbedingt Folge zu leisten.  

7. SAUBERKEIT

Waschküche

Wir bitten Sie die Waschküche (Waschmaschine und Trockner) sauber zu verlassen. Hinterlassen Sie keine privaten Gegenstände. Kinder unter 6 Jahren ist das Betreten der Waschküche nur mit Begleitung Erwachsener gestattet.

Küche

Bei Benützung der Küche, sowie anderer Utensilien wie Töpfe, Geschirr, Besteck, etc. sind diese nach dem Gebrauch wieder zu reinigen und zu versorgen.

Grillplätze

Die Grillplätze sind wieder so zu verlassen, wie sie vorgefunden wurden.

8. MÜLLENTSORGUNG

Unser Müll-Konzept basiert auf ökologischen Prinzipien. Der Müll muss daher getrennt und in den dafür vorgesehenen Containern bzw. Behältern entsorgt werden. Wenn es sich um Müllsäcke handelt, bitten wir Sie jene nur verknotet zu entsorgen, damit es zu keinen Verschmutzungen und Geruchsbelästigungen kommt.

9. GRILLEN/LAGERFEUER/RAUCHEN

Lagerfeuer bzw. offenes Feuer ist auf dem ganzen Gelände verboten. Grillen ist nur auf den dafür gekennzeichneten Plätzen erlaubt. Glut und Feuer sind ständig zu beaufsichtigen. Bei erhöhter Waldbrandgefahr kann die Rezeption ein Grillverbot aussprechen. Das Rauchen ist ausnahmslos nur auf der Terrasse des Thermen Chalets gestattet.

10. BESCHÄDIGUNG

Bei Beschädigung an Anlagen und Einrichtungen der Thermen Chalets haftet der Schadensverursacher. Für Diebstahl oder Beschädigung des Eigentums der Gäste durch Dritte sowie Verletzungen oder Unfälle übernehmen wir keine Haftung. Wir empfehlen daher eine private Vorsorge in Form einer Versicherung (z.B. Haushaltsversicherung).

11. KINDER

Für Kinder steht ein Spielplatz zur Verfügung. Eltern haben Ihre Kinder ständig verantwortungsvoll zu beaufsichtigen. Bei Verletzung der Aufsichtspflicht haften Sie für Schäden, die durch die Kinder verursacht wurden.

12. HAUSTIERE

Haustiere sind im gesamten Gelände nicht erlaubt.

13. HAUSRECHT

In Ausübung des Hausrechtes darf die Geschäftsleitung die Aufnahme von Personen verweigern oder sie des Platzes verweisen, wenn dies zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung bei den Thermen Chalets erscheint. Alkoholisierten Gästen und Besuchern ist der Aufenthalt bei den Thermen Chalets untersagt. Das Entzünden von Feuerwerkskörpern am Gelände ist strengstens verboten.

14. ABREISE

Die Abreise und Bezahlung der Rechnung hat bis 10.00 Uhr zu erfolgen. Anderenfalls wird ein weiteres Übernachtungsentgelt eingehoben. Bitte verlassen Sie das Thermen Chalet in einem sauberen Zustand.

In diesem Sinne wünschen wir Ihnen einen erholsamen und entspannenden Aufenthalt in unseren Thermen Chalets!

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